3G Regel gilt ab sofort für das Vereinsheim

Die 14. BayIfSMV vom 2.9.2021 legt fest, dass für unseren gesamten Musikbetrieb in der Stadtjugendkapelle die 3G Regel gilt, das heißt:

Wer unsere Innenräume betritt, muss Geimpft/Genesen/Getestet sein

  • Gilt für alle Musikschüler und Orchester-/Probenteilnehmer.

    • Ausnahme: Nicht schulpflichtige Kinder
    • Schulkinder gelten als getestet

der Nachweis wird der Lehrkraft/dem Orchestersprecher unaufgefordert vorgelegt

Das gilt für

  • Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Registerproben, Orchesterproben
  • begleitende Eltern bei der musikalischen Früherziehung

Details können auf der Coronaseite des Nordbayrischen Musikbundes nachgeschaut werden.